Dienstleister für Steuerberater

Steuerberaterkanzleien / - gesellschaften

Es stehen zwei grundsätzliche Modelle der Zusammenarbeit zur Entscheidung, die sich strikt trennen oder auch kombinieren lassen.

Ihr Mandant soll nicht mit uns in Kontakt treten

Als Ihr Subunternehmer übernehmen wir die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung,  Baulohnabrechnung, Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst  für ihre Mandanten. Die gesamte Kommunikation und Datenaustausch erfolgt zwischen Ihnen und unserm Ansprechpartner.

Die Auswertungen so wie die Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen und unserem Unternehmen. Ihr Mandant erfährt von unserer Dienstleistung für Ihr Haus nichts.
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein mit Ihnen geschlossener Rahmenvertrag, der die Zusammenarbeit und Kommunikationswege regelt.

Ihr Mandant soll direkt mit uns kommunizieren

Wir werden direkt für Ihre Mandanten tätig und übernehmen  die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Baulohnabrechnung.

Die gesamte Kommunikation und der datenaustausch erfolgt direkt mit Ihrem Mandanten. Auswertungen und Abrechnungen sowie die gesamten Rückfragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung werden zwischen uns und Ihrem Mandanten abgewickelt.

Es entstehen keine (Personal- oder Kommunikations-)Kosten für Sie. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein mit Ihrem Mandanten geschlossener Dienstleistungsvertrag, der die Zusammenarbeit und Kommunikationswege regelt.

mögliche Mischform, Steuerbüro – Mandant – Abrechner stehen im Kontakt

Wir werden direkt für Ihren Mandanten tätig und übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Die Abrechnungsrelevanten Daten erhalten wir von Ihrem Mandanten, für Rückfragen sind wir der Anlaufpunkt. Auswertungen können direkt an den Mandanten oder an Sie übermittelt werden.

Die Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten.